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Re:Re:Abholen und Bringen im Garantiefall      T.K.  19.03.14   23:19:53
Hallo Dirk,
„Ein Ersatzfahrrad gehört nicht zu den gesetzlichen Leistungen bei der
Sachmängelhaftung des Händlers oder bei einer Garantie des Herstellers.“
So die Antwort des ADFC auf meine Anfrage, die ich angeregt durch Ihren Beitrag
dorthin richtete.
Allerdings gibt es noch den Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Bei Verzug der
Garantieabwicklung, diesbezüglicher Mahnung und Fristsetzung kann ein Anspruch
entstehen, der dann als Anspruch nichts mehr mit Kulanz zu tun hat. Wusste ich
nicht und wer will das schon auf sich nehmen, oder?
Und: Ob Händler oder Hersteller verantwortlich gewesen wären hängt ab davon, an
wen man sich im Gewährleistungs- bzw. Garantiefall gewandt hat.
Es grüßt
Tille



 

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  Re:Abholen und Bringen im Garantiefall  Karin  10.03.14  09:55:30 
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